Hauptmenü
Infos
. Versicherung "gelegentliche außerdienstliche Tätigkeit"
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für
- Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
- gelegentliche Gutachtertätigkeit (bis zu 3 Gutachten pro Monat)
- gelegentliche Not- und Sonntagsdienste (bis zu 3 Dienste im Monat)
- gelegentliche Notarztdienste (bis zu drei Dienste im Monat)
- gelegentlicher Einsatz bei Sport- und Kulturveranstaltungen (bis zu 3 Einsätze im Monat)
- Schiffsarzttätigkeit bis zu drei Wochen im Jahr (ohne USA)
- gelegentliche Rückholdienste - ärztliche Flugbegleitung – (ohne USA - bis zu 3 Flüge im Monat)
- gelegentliche Begleitung von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands (bis zu 3 Dienste im Monat)
Betriebshaftpflicht * Berufshaftpflicht * Berufsunfähigkeitsversicherung * Gebäudeversicherung
Hausratversicherung * Hundehaftpflicht * Hundeversicherung * Kfz-Versicherung * Krankentagegeld
Private Krankenversicherung * Privathaftpflicht * Rechtsschutz * Risikolebensversicherung * Unfallversicherung
Untermenü