>

Leistungen: Berufshaftpflicht - Ärzte dienstlich - Arzthaftpflicht

Berufshaftpflicht Ärzte Vergleich

Arzthaftpflicht Vergleich

BERUFSHAFTPFLICHT ÄRZTE - TESTSIEGER 2023

Arzthaftpflicht Vergleich
Arzthaftpflicht

BERUFSHAFTPFLICHT ÄRZTE

Direkt zum Seiteninhalt

Leistungen: Berufshaftpflicht - Ärzte dienstlich

INFORMATION > LEISTUNGEN »

Dienstliche und gelegentlich außerdienstliche Tätigkeiten

Versicherung der dienstlichen ärztlichen Tätigkeit
 
Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der ärztlichen Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis oder bei Behörden. Mitversichert gilt im Rahmen der dienstlichen Deckung auch eine Dozenten-, Lehr- und Referententätigkeit (Ansprüche, die auf fehlerhaften Unterlagen sowie falscher Übermittlung von Lehrinhalten basieren, sind jedoch ausgeschlossen), die Tätigkeit als Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Heilbehandlungsarzt (H-Arzt) sowie als Assistenzarzt, der sich in der Ausbildung zum Facharzt befindet. Für Assistenzärzte, die sich in Ausbildung zum Facharzt befinden, besteht im Namen der Deckung der dienstlichen Tätigkeit auch Versicherungsschutz für eine geburtshelfende Tätigkeit. Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr und Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruchs gegenüber dem Arbeitgeber sowie die Befriedigung von Ansprüchen (Regress) des Arbeitgebers.
 
 

Zusätzlich zu der dienstlichen Deckung besteht Versicherungsschutz für die gelegentlich außerdienstliche Tätigkeit gemäß unten stehendem Umfang (gültig für HDI - Generali u. Alte Leipziger leicht abweichend), jedoch ergänzt um die Mitversicherung von gelegentlichen Praxisvertretungen (bis max. 30 Tage im Jahr).
Versichert sind (jeweils bis zu 50 Tage / Dienste im Jahr)

• Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
• Behandlungen in Notfällen
• Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
• gelegentliche Betreuung von Koronarsportgruppen
• gelegentliche Blutentnahmen
• gelegentliche Psychotherapien
• gelegentliche Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
• gelegentliche Behandlung mit Akupunktur o. traditionell chinesischer Medizin (TCM)
• gelegentliche medizinische Gutachtertätigkeiten (bis zu 50 Gutachten im Jahr)
• gelegentliche kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
• gelegentliche Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen in KH
• gelegentliche Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
• gelegentliche Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
• gelegentliche Schiffarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
• gelegentliche Rückholdienste aus dem In- und Ausland

Bei der Vornahme von Praxisvertretungen muss diese Deckung gesondert beantragt werden (Prämien siehe freiberufliche Nebentätigkeit für das jeweilige Fachgebiet).

Zurück zum Seiteninhalt