Leistungen: Arzthaftpflicht Nebentätigkeiten
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Freiberufliche Nebentätigkeiten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für bis zu 50 Tage / Dienste im Jahr:
- Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
- gelegentliche Betreuung von Koronarsportgruppen
- gelegentliche Blutentnahmen
- gelegentliche Psychotherapien
- gelegentliche Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
- gelegentliche Behandlung mit Akupunktur o. traditionell chinesischer Medizin (TCM)
- gelegentliche medizinische Gutachtertätigkeiten
- gelegentliche kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
- gelegentliche Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen in KH
- gelegentliche Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
- gelegentliche Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
- gelegentliche Schiffarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
- gelegentliche Rückholdienste aus dem In- und Ausland
Der Tarif für gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten sichert die oben angegebenen Tätigkeitsfelder für maximal 50 Tage / Dienste im Jahr ab. Dabei ist es unerheblich wie sich die Tage verteilen. So können es auch bis zu 50 kassenärztliche Bereitschaftsdienste im Jahr sein.