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Berufshaftpflicht Ärzte
in Ausbildung / Weiterbildung
Assistenzärzte in Ausbildung
Beitrag ab € 69,02
* Inklusive Privathaftpflichtversicherung
Top-Angebot
Ärzte in Ausbildung für alle Fachgebiete | ||
€ 7,5 Mio. | Versicherer | |
* | 69,02 | |
83,30 | ||
* | 174,78 | |
Gültig für die 1. Facharztausbildung |
« Weitere Risiken »
Mitversichert sind
■ Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
▼ Antrag online stellen ▼
Informationen
Welche Risiken sind versichert?
Wir melden uns zum vereinbarten Termin
Ihr Ansprechpartner
Ludwig Kraft
Versicherungsmakler
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Günstige Tarife für Assistenzärzte in Ausbildung
Als Assistenzärzte in Ausbildung ist es wichtig, sich um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern. Mit unserer Berufshaftpflicht für Ärzte in Ausbildung kannst du dich beruhigt auf deine Karriere konzentrieren. Unser günstiger Beitrag von nur € 69,02 im Jahr sorgt dafür, dass du optimal abgesichert bist. Vergleiche jetzt unsere Tarife und finde die passende Arzthaftpflicht für dich!
Welche Schäden sind versichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Ausbildung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Der Tarif versichert Gefahren und Risiken im Privat- und Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotenzial für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Risiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.