Berufshaftpflicht » Arzt in Weiterbildung

Haftpflicht für Ärzte in Weiterbildung
Beitrag € 71,40 p.a. » Deckung € 5 Mio.
Versicherte Leistungen
- Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
sowie bis zu 50 Tage / Dienste im Jahr für:
- Betreuung von Koronarsportgruppen
- Blutentnahmen
- Psychotherapien
- Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
- Behandlung mit Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
- Medizinische Gutachtertätigkeiten
- Kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
- Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen
- Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
- Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
- Schiffarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
- Rückholdienste aus dem In- und Ausland
Gegen Aufpreis können mitversichert werden:
- Gelegentliche freiberufliche Tätigkeiten € 53,55
- Nebenberufliche Notarzttätigkeit € 166,60
- Kosmetische Behandlungen € 180,-
- Rückholdienste (mehr als 50 im Jahr) € 190,40
- Privathaftpflicht Familie: ab € 53,78
- Privathaftpflicht Single: ab € 34,72
Nicht im Tarifumfang versichert sind:
- Operationen und minimal invasive Chirurgie
Versicherungsbedingungen:


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Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Ärzte in Weiterbildung?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Weiterbildung / Weiterbildungsassistenten bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotentiel für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.
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