> Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang
> Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen
> Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit
> Übernahme der Kosten für die Schadenabwicklung und auch für die Rechtsverteidigung
Die Berufsgruppe der Ärzte ist offensichtlich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Während Fehler anderer Berufsgruppen meist „nur“ das Bankkonto belasten, können medizinische Fehler lebensgefährlich sein. Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so ist er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Alle Ärzte sind demnach gut beraten, wenn sie eine Berufshaftpflicht für Ärzte abschließen. Angestellte Ärzte, die über Ihren Arbeitgeber für Ihre dienstliche Tätigkeit versichert sind, haben ein zusätzlich zu versicherndes Risiko in der Freizeit (ärztliches Restrisiko), oder aber bei der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten (wie z.B. KV-Dienste).
Nach der Bundesordnung der Landesärztekammer sind Ärzte verpflichtet eine entsprechende Absicherung zu treffen. Für die Approbation oder eine vertragsärztliche Zulassung ist die Berufshaftpflicht zunächst keine Voraussetzung. Praktiziert der Arzt jedoch ohne Berufshaftpflichtversicherung, wird die Approbationsbehörde im Schadensfall berufsrechtliche Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen gegen den Mediziner verhängen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der speziellen Tätigkeit des Mediziners. So müssen Frauenärzte mit Geburtshilfe mit wesentlich höheren Jahresbeiträgen rechnen als ein nicht operierender Allgemeinmediziner. In unserem Online-Rechner können Sie für Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner den für Sie günstigsten Versicherungsschutz ermitteln.
Irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt – diese und ähnliche Fehler können sogar den besten Ärzten unterlaufen. Das Problem: Bereits kleine Unachtsamkeiten und Versehen führen für Patienten manchmal zu schweren und langwierigen gesundheitlichen Konsequenzen. Das hat ebenfalls Folgen für Sie als behandelnder Mediziner.
Kommt es zu einem Missgeschick, stehen rasch nicht nur um finanzielle und juristische, sondern auch existenzielle Fragen im Raum. Dafür sorgen beispielsweise Streitwerte, die oft im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen. Die von uns angebotenen Versicherer unterstützt Sie mit speziellen Versicherungskonzepten für das jeweilige Fachgebiet.
Wie in jedem anderen Berufsfeld kann auch bei der ärztlichen Tätigkeit nie ganz ausgeschlossen werden, dass einem Menschen Fehler unterlaufen. Ist so ein Fall eingetreten, muss der Arzt dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Bei dem Berufsstand des Arztes gibt es Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.