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Tarife für Ärzte im Ruhestand
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Berufshaftpflicht für Ärzte im Ruhestand
Welche Risiken sind versichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt im Ruhestand bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Da hier ein Haftungspotenzial für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.
Ihr Beruf ist einerseits sehr verantwortungsvoll, birgt andererseits aber hohe Risiken
Deshalb ist es umso wichtiger, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten allen Ärzten für die Ausübung einer gelegentliche ärztlichen Nebentätigkeit einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes sowie auf Art und zeitlichem Umfang der Tätigkeit zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.
Wie in jedem anderen Berufsfeld kann auch bei der ärztlichen Tätigkeit nie ganz ausgeschlossen werden, dass einem Menschen Fehler unterlaufen. Ist so ein Fall eingetreten, muss der Arzt dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Bei dem Berufsstand des Arztes gibt es Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.

Benötigt jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Bei gelegentlichen ärztlichen Nebentätigkeiten unverzichtbar
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden approbierten Arzt sinnvoll und für ärztliche Nebentätigkeiten ein Muss. Der Arzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Dabei haftet er für Schäden durch eigenes Verschulden und ist auch bei grober Fahrlässigkeit versichert.
Berufshaftpflicht → Ärzte im Ruhestand
Vergleich Kosten / Leistung