Berufshaftpflicht → Arzt im Ruhestand - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Sonstige Risiken
Berufshaftpflicht Ärzte
im Ruhestand
Berufshaftpflicht Arzt im Ruhestand Vergleich

Ärzte im Ruhestand

Beitrag ab € 71,40
Hier sind die besten Tarife
Top-Tarife
KV-Notdienst
gültig für alle Ärzte
Anzahl p. a.€ 5 Mio.Versicherer
36 Dienste
89,25

75 Dienste
139,23

180 Dienste
181,59

Tarife für den ärztlichen  Bereitschaftsdienst
Praxisvertretung
ambulant konservativ
Anzahl p.a.€ 5 Mio.Versicherer
75 Tage
154,70

Gültig für alle Fachgebiete
Bei ambulant operativer Tätigkeit oder längerfristigen Vertretungen
Freiberufliche Tätigkeit
bis 22 Tage im Jahr
Deckung5 Mio.Versicherer
22 Tage
€ 196,71
Berufshaftpflicht Ärzte im Ruhestand
Beitrag gilt für alle Fachgebiete
für eine ambulante Tätigkeit
bei Tätigkeit in fremder Praxis - 20%
Ärztliches Restrisiko
5 Mio.7,5 Mio.Versicherer
71,40
130,90

89,25 (*)
144,56 (*)

89,25
178,50

(*) Hier sind zusätzlich gelegentliche Tätigkeiten wie KV-Dienste etc. bis zu 3 mal pro Monat mitversichert.
Mitversichert sind
 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■  Grobe Fahrlässigkeit
■  Unbegrenzte Nachhaftung
■  Ärztliches Restrisiko
 Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
 FAQ:
weitere Risiken
ANTRAG STELLEN

Berufshaftpflicht für Ärzte im Ruhestand

Benötigt ein Arzt im Ruhestand eine Berufshaftpflicht?

Mittels einer Berufshaftpflicht für den Arzt im Ruhestand sollte sich jeder Arzt versichern, da auch nach der aktiven Zeit jederzeit ein Haftungspotenzial vorhanden ist. Außerdem ist jeder Arzt, der im Ruhestand gelegentlich ärztlich tätig ist, nach der Berufs­ordnung verpflichtet, sich gegen einen Schadens­ersatz­anspruch abzusichern. Nur so schützen Sie sich gegen mögliche Haftungsrisiken, um dann in einem Schadenfall nicht mit ihrem privaten Vermögen zu haften. Der Versicherungsschutz kann dabei die folgenden Risiken abdecken:
  • Nachhaftung für Schäden in der aktiven Zeit
  • Eine freiberufliche Behandlung von Privatpatienten
  • Gelegentliche ärztliche Tätigkeiten im Ruhestand
    zum Beispiel kassenärztliche Notfalldienste
  • Ärztliche Gutachtertätigkeit
  • Ärztliche Freundschaftsdienste
  • Behandlung von Notfällen und Erste-Hilfe Leistungen
  • Beratende Konsiliartätigkeit
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich auch im Ruhestand vor späteren Überraschungen: Denn Schaden­ursache und Schaden­eintritt liegen oft zeitlich auseinander. Damit besteht das Risiko, dass Schadensereignisse aus Ihrer beruflichen Tätigkeit als Arzt in die Zeit des Ruhestandes fallen.

Wussten Sie, dass Ansprüche erst nach maximal 30 Jahren verjähren? Daher ist der Versicherungsschutz auch in Hinblick auf Ihre Erben von Bedeutung.
Versicherungsschutz besteht immer grundsätzlich bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.

Tarifleistungen am Beispiel
"Freiberuflich tätig"
Als ambulant konservative Eingriffe gelten
  1. Konservative ambulante Behandlung in der Praxis - einschließlich Hausbesuche
  2. nachstationäre Behandlung § 115a SGB V
Enthaltene Behandlungen
  • Abnehmen von Blut zu Untersuchungszwecken
  • Abstriche (Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberfläche zur Diagnostik)
  • Atherom-Entfernung
  • Chemotherapie, nur Setzen von Spritzen, nicht Indikationsstellung
  • Chirotherapie (Bezeichnung vorausgesetzt)
  • Extrakorporale Stoßwellenlithopripsie
  • Facettentherapie ( z. B. Infiltrationen, Denervationen, Koagulationen usw.)
  • Gerstenkornentfernung, Hordeolum
  • Implantation von Implanon
  • Intraartikuläre Injektionen
  • Nagelentfernung
  • Paukenhöhlendrainage
  • Periduralanästhesie, Peridurale Injektion
  • Punktionen (mit Ausnahme von Leberpunktion) Punktionen zur Pränataldiagnostik
  • Entnahme von Gewebeproben
  • Sakrale Injektion
  • Schluckecho
  • Schmerztherapeutische Injektionen außerhalb des Liquorraumes
  • Schwangerschaftsabbruch - medikamentös
  • Setzen von Spritzen als Therapie
  • Spiralen legen/entfernen
  • Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern (Injektionsbehandlung oberflächlich gelegener Venen) außer Hämorrhoiden
  • Weichteileingriffe an Haut und Unterhautbindegewebe (z.B. Probeexzisionen, Entfernung von gutartigen Tumoren, Abszessen, Lipomen)
  • Wundversorgung
Arzthaftpflicht Arzt im Ruhestand
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