
Angestellte Allgemeinmediziner
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Bei der Vornahme folgender Behandlungen ist die
„ambulant operative Tätigkeit“ anzuwenden:
„ambulant operative Tätigkeit“ anzuwenden:
- Endoskopien
- Organ- und Gelenkpunktionen/Biopsien
- intraartikulären Injektionen und/oder Infiltrationen
- ambulante wirbelsäulennahe Injektionen und/oder Infiltrationen
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Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Allgemeinmediziner bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Allgemeinmediziner ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Allgemeinmedizin abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.
Wichtig ist eine separate Absicherung, damit Schäden von angestellten Allgemeinmedizinern durch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.
Berufshaftpflicht angestellte Ärzte
Vergleich Kosten / Leistung
