Berufshaftpflichtversicherung ► Honorarärzte - Arzthaftpflicht 2024

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Berufshaftpflicht für Honorarärzte | Praxisvertretung

Ihr Beruf ist einerseits sehr verantwortungsvoll, birgt andererseits aber hohe Risiken
Deshalb ist es umso wichtiger, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten niedergelassenen, angestellten Ärzten, Honorarärzten, aber auch Medizinstudenten und Ärzten in der Aus- und Weiterbildung einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.

Wie in jedem anderen Berufsfeld kann auch bei der ärztlichen Tätigkeit nie ganz ausgeschlossen werden, dass einem Menschen Fehler unterlaufen. Ist so ein Fall eingetreten, muss der Arzt dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Bei dem Berufsstand des Arztes gibt es Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.

Arzthaftpflicht Honorarärzte

Benötigt jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Bei Honorarärzten und Freiberuflern unabdingbar
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden approbierten Arzt sinnvoll und für Honorarärzte unbedingt zu empfehlen. Ein Honorararzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Dabei haftet er nicht nur für Schäden durch eigenes Verschulden, sondern ggf. auch für Fehler der Mitarbeiter.

Berufshaftpflicht - Honorarärzte

Der Versicherungsschutz für niedergelassene Ärzte besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis einen Personen-, Sach- oder einen Vermögensschaden zur Folge hat. Versichert ist neben der Zahlung einer eventuellen Schadenersatzleistung auch die Kosten der Schadenprüfung und Abwehr. Nach Prüfung durch den Versicherer wird dem Versicherten bei einer Klage auch die Kosten für einen Rechtsbeistand  sowie der Gerichtskosten erstattet.

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Berufshaftpflicht → Honorarärzte | Praxisvertretung

Vergleich Kosten / Leistung
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