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Berufshaftpflicht Ärzte
Angestellte Arbeitsmediziner
Berufshaftpflicht Facharzt Arbeitsmediziner Vergleich

Berufshaftpflicht Arbeitsmediziner

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Berufshaftpflicht Ärzte
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Auflistung der versicherten Nebentätigkeiten

 in allen Tarifen der Tarifauswahl 1 enthalten
 blau markiert: nur bei HDI

1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-)Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / TCM
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeitsuntersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unentgeltliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
Für angestellte Ärzte empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht um z.B. das Risiko eines Schadens verursacht durch "grobe Fahrlässigkeit" abzusichern. Außerdem sind Sie bei allen freiberuflichen Tätigkeiten außerhalb Ihres dienstlichen Beschäftigungsverhältnisses selbst für die Absicherung verantwortlich.

Es besteht hierfür kein Versicherungsschutz über Ihren Arbeitgeber.
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Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte?


Die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Arbeitsmediziner bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Arbeitsmediziner ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Arbeitsmedizin abgestimmt.

Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.

Wichtig ist eine separate Absicherung, damit Schäden von angestellten Arbeitsmedizinern durch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.

Berufshaftpflicht angestellte Ärzte

Vergleich Kosten / Leistung

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Berufhaftpflicht für angestellte Arbeitsmediziner

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