• HONORARÄRZTE
Berufshaftpflicht Honorararzt
Oralchirurgen
Honorararzt Oralchirurgie
Beitrag ab € 327,25
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- gültig auch für Praxisvertretungen -
Bei operativen Risiken empfiehlt sich die Einholung eines individuellen Angebots.
Der Beitrag ist in vielen Fällen günstiger, besonders bei Teilzeittätigkeiten.
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Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Info: Honorarärztliche Tätigkeit
Benötigt jeder Honorararzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Honorarärzte sind Ärzte, die ohne vertragsärztliche Zulassung oder eigene Praxis gegen ein vereinbartes Honorar (z. B. Stundensatz) in der stationären und/oder ambulanten Versorgung tätig sind. Honorarärzte können in Kliniken, Praxen, MVZ, Institutionen, bei Rettungsdienstorganisationen u. v. m., meist zeitlich begrenzt, für einen Auftraggeber ärztlich tätig sein.
Die Ausübung einer honorarärztlichen Tätigkeit ist auch neben einem bestehenden (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis möglich. Dabei wird der Honorararzt nicht Vertragspartner des Patienten, der Behandlungsvertrag wird mit dem Auftraggeber geschlossen, dem auch die vertragliche Haftung obliegt.
Für Honorarärzte unverzichtbar
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden Honorararzt sinnvoll. Ein Honorararzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner honorarärztlichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Deshalb ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten Honorarärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.
Definition "Honorararzt"
Honorarärzte sind Ärzte, die ohne vertragsärztliche Zulassung oder eigene Praxis gegen ein vereinbartes Honorar (z. B. Stundensatz) in der stationären und/oder ambulanten Versorgung tätig sind. Honorarärzte können in Kliniken, Praxen, MVZ, Institutionen, bei Rettungsdienstorganisationen u. v. m., meist zeitlich begrenzt, für einen Auftraggeber ärztlich tätig sein.
Die Ausübung einer honorarärztlichen Tätigkeit ist auch neben einem bestehenden (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis möglich. Dabei wird der Honorararzt nicht Vertragspartner des Patienten, der Behandlungsvertrag wird mit dem Auftraggeber geschlossen, dem auch die vertragliche Haftung obliegt.
Die Beitragsberechnung wird von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt:
Alte Leipziger
Beitrag unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Dialog
Individuell kalkulietrer Beitrag abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
HDI
- bis 30 Tage im Jahr: 25% des Jahresbeitrags
- bis 60 Tage im Jahr: 35% des Jahresbeitrags
- bis 120 Tage im Jahr: 60% des Jahresbeitrags
- über 120 Tage im Jahr: 100% des Jahresbeitrags
Berufshaftpflichtversicherung für Oralchirurgen
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Honorarärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Honorarärzte - Fachgebiet Oralchirurgie - bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den Honorararzt ist der Versicherungsumfang dabei auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Oralchirurgie abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Die Standarddeckungssumme für eine Ärzteversicherung beträgt derzeit € 5 Mio. pauschal. Eine Erhöhung auf € 7,5 Mio. wird angeboten.
Bei der Berufshaftpflicht für Honorarärzte gibt es keine allzu großen Unterschiede bei den versicherten Leistungen. Für Honorarärzte, die die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben, wird folgende Abstufung angeboten: bis 30 Tage / 60 Tage / 120 Tage im Jahr. Danach richtet sich auch die Berechnung der Kosten für die Versicherung.
Berufshaftpflicht Honorararzt - Oralchirurg
Vergleich Kosten / Leistung