SONSTIGE RISIKEN
Berufshaftpflicht Ärzte
KV-Notdienste / Bereitschaftsdienste
KV-Dienste
Beitrag ab € 89,25
für KV-Dienste / Bereitschaftsdienste
Beitragsvergleich
KV-Dienste Gültig für alle Ärzte | ||
Dienste p. a. | € 5 Mio | Versicherer |
36 | 89,25 | |
75 | 139,23 | |
180 | 181,59 |
Mitversichert sind
■ Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Grobe Fahrlässigkeit
■ Unbegrenzte Nachhaftung
■ Ärztliches Restrisiko
■ Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
■ FAQ:
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Versichert sind
■ KV-Dienste / Bereitschaftsdienste
sowie bei allen Versicherern
■ Ärztlicher Freundschaftsdienst in Verwandten- und Bekanntenkreisen
■ Behandlungen in Notfällen
■ Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
Leistungen als Alleinstellungsmerkmal sind blau hervorgehoben
Dialog - bis 3 Dienste im Monat:
1. Not-, Sonntags- und KV-Dienste
2. Notarztarztwagenfahrten
3. Gutachten
5. Blutalkoholdienste
6. Arzt auf Veranstaltungen
8. Begleitung von Intensivpatienten
18. Konsilartätigkeiten (reine Beratung)
2. Notarztarztwagenfahrten
3. Gutachten
5. Blutalkoholdienste
6. Arzt auf Veranstaltungen
8. Begleitung von Intensivpatienten
18. Konsilartätigkeiten (reine Beratung)
HDI - bis 75 Dienste im Jahr:
1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-) Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeits-Untersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unendgeldliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-) Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeits-Untersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unendgeldliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen
Alte Leipziger - bis 15 Dienste im Monat:
1. Sonntagsdienst und Notfalldienst / kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
2. Notärztliche Tätigkeit (nicht als leitender Notarzt)
3. Gutachtertätigkeit
4. Betreuung von Koronarsportgruppen
4.1. Betreuung von Hobby-Sportvereinen / Fitnessstudios
5. Vornahme von Blutentnahmen für die Polizei
6. Als auf Veranstaltungen tätiger Arzt
7. Impfungen inklusive medizinischer Reiseberatung
8. Begleitung von Intensivpatienten in Deutschland und Nachbarstaaten
8.1. Rückholdienste aus dem Inland und EU - bis 4 Dienste im Monat
9. Schiffsarzttätigkeit – ambulant-konservativ – bis 8 Wochen im Jahr (nur bei Flagge unter EU-Mitgliedsstaat)
17. Dozenten-, Lehr- und Referenten- Tätigkeit
2. Notärztliche Tätigkeit (nicht als leitender Notarzt)
3. Gutachtertätigkeit
4. Betreuung von Koronarsportgruppen
4.1. Betreuung von Hobby-Sportvereinen / Fitnessstudios
5. Vornahme von Blutentnahmen für die Polizei
6. Als auf Veranstaltungen tätiger Arzt
7. Impfungen inklusive medizinischer Reiseberatung
8. Begleitung von Intensivpatienten in Deutschland und Nachbarstaaten
8.1. Rückholdienste aus dem Inland und EU - bis 4 Dienste im Monat
9. Schiffsarzttätigkeit – ambulant-konservativ – bis 8 Wochen im Jahr (nur bei Flagge unter EU-Mitgliedsstaat)
17. Dozenten-, Lehr- und Referenten- Tätigkeit
Eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage
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Ihr Ansprechpartner
Ludwig Kraft
Versicherungsmakler
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung
Berufshaftpflicht für KV-Notdienste
Infos für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Für den ärztlichen Notfalldienst gibt es verschiedene Bezeichnungen wie z. B. KV-Notdienst, Notfalldienst oder ärztlicher Bereitschaftsdienst. In den Versicherungstarifen für den Notdienst wird in erster Linie an der Anzahl der versicherten Dienste unterschieden. Der vertretende Arzt ist verpflichtet, den Versicherungsschutz gegenüber der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Dazu erhält er eine Versicherungsbestätigung von seinem Versicherer zur Vorlage bei der KV.
Abgrenzung und Umfang
Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Anzahl der mitversicherten Notdienste im Versicherungsjahr.
Jeder Versicherer bietet hier unterschiedliche Höchstgrenzen an, so dass die Tarifempfehlung je nach Bedarf unterschiedlich ist.
■ Niedergelassene Ärzte → Notdienste sind mengenmäßig nicht begrenzt und prämienfrei mitversichert.
■ Angestellte Fachärzten → Bei der oft gewählten Tarifvariante „nur gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit“ sind unter anderem gelegentliche Not- und Sonntagsdienste prämienfrei mitversichert; unter „gelegentlich“ verstehen wir bis zu drei Dienste im Monat.
■ Gelegentliche ärztliche Nebentätigkeiten → Diese Tarife bieten Schutz für 36 oder 75 Tage / Dienste im Jahr, oder für denjenigen, der mehr benötigt, für bis zu 15 Tage / Dienste im Monat.
■ Freiberuflich ambulante Nebentätigkeit → verlangt die für Sie zuständige KV einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz ist dieser Tarif der Richtige. Ein Angebot hierzu können Sie im → jeweiligen Fachgebiet berechnen.
Das sogenannte „Ärztliche Restrisiko“ umfasst hingegen keine Notdienste, sondern nur Erste-Hilfe-Leistungen bei Notfällen/Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Vertretungen im Notdienst
Die zum Notdienst verpflichteten Ärzte können sich von einem anderen Arzt vertreten lassen, wobei im gebietsärztlichen Dienst eine Vertretung nur durch einen anderen Arzt der gleichen Gebietsbezeichnung erfolgen kann. Der Vertretene hat sich über die Qualifikation seines Vertreters zu vergewissern.