Berufshaftpflicht » KV-Dienste
SONSTIGE RISIKEN

KV-Bereitschaftsdienste
Beitrag ab € 69,02
Berufshaftpflicht KV-Dienste / Notdienste | |||
Fachärzte / Assistenzärzte | |||
Deckung in € | 5 Mio. | 7,5 Mio. | |
bis 50 Tage / Dienste im Jahr | |||
![]() | 124,95 | 214,20 | |
HDI unbegrenzt | 291,55 | 351,05 | |
bis 3 Tage / Dienste im Monat | |||
![]() | 89,25 | 148,75 | |
bis 15 Tage / Dienste im Monat | |||
![]() | 173,03 | 198,98 |
Ärzte in Ausbildung | |||
bis 75 Tage / Dienste im Jahr | |||
![]() | - | 69,02 |
ANTRAG
Versicherungsschutz in nur 24 Stunden
ANGEBOT
Automatische Zusendung sofort
Leistungsvergleich
Versicherte Leistungen
Berufshaftpflicht für ärztliche Nebentätigkeiten
Versichert sind:
Gelegentliche außerdienstlich / freiberuflich ambulante Tätigkeiten
Tarif HDI: bis 50 Dienste / Tage pro Jahr
- Kassenärztliche Bereitschafts-, Not- und Sonntagsdienste
- Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen
- Medizinische Gutachtertätigkeiten
- Betreuung von Koronarsportgruppen
- Blutentnahmen
- Psychotherapien
- Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
- Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
- Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
- Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
- Schiffarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
- Rückholdienste aus dem In- und Ausland
- Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
- Behandlungen in Notfällen
- Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Haftpflicht für KV-Dienste / Notdienste
Für den ärztlichen Notfalldienst gibt es verschiedene Bezeichungnen wie z. B. KV-Notdienst, Notfalldienst oder ärztlicher Bereitschaftsdienst. In den Versicherungstarifen für den Notdienst wird in erster Linie an der Anzahl der versicherten Dienste unterschieden.
Abgrenzung und Umfang
Anzahl der mitversicherten Notdienste im Versicherungsjahr
Die Anzahl der mitversicherten Notdienste hängt vom jeweiligen versicherten Risiko bzw. der gewählten Tarifvariante ab, sodass eine generelle Aussage hierzu nicht möglich ist.
Bei den niedergelassenen Ärzten z. B. sind die Notdienste mengenmäßig nicht begrenzt und prämienfrei mitversichert.
Bei der von den angestellten Fachärzten oft gewählten Tarifvariante „nur gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit“ sind unter anderem gelegentliche Not- und Sonntagsdienste prämienfrei mitversichert; unter „gelegentlich“ verstehen wir bis zu drei Dienste im Monat.
Der Tarif "gelegentliche ärztliche Nebentätigkeiten" bietet Schutz für 50 Tage / Dienste im Jahr, oder für denjenigen, der mehr benötigt, für bis zu 15 Tage / Dienste im Monat.
Das sogenannte „Ärztliche Restrisiko“ umfasst hingegen keine Notdienste, sondern nur Erste-Hilfe-Leistungen bei Notfällen/Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Verlangt die für Sie zuständige KV einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz, haben wir auch hierfür einen Tarif zur Verfügung. Dann ist das Risiko "freiberuflich ambulante Nebentätigkeit" zu versichern. Ein Angebot hierzu erstellen wir Ihnen gerne.
Vertretungen im Notdienst
Die zum Notdienst verpflichteten Ärzte können sich von einem anderen Arzt vertreten lassen, wobei im gebietsärztlichen Dienst eine Vertretung nur durch einen anderen Arzt der gleichen Gebietsbezeichnung erfolgen kann. Der Vertretene hat sich über die Qualifikation seines Vertreters zu vergewissern.
Berufshaftpflicht: Ärztliche Notdienste
Vergleich Kosten / Leistung
