Berufshaftpflicht Chefärzte » Vergleich - Arzthaftpflicht

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Berufshaftpflicht Chefärzte

Berufshaftpflicht Chefarzt

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Wenn Sie den Versicherungsschutz für eine freiberufliche / privatärztliche Tätigkeit oder zusammen mit der dienstlichen Tätigkeit benötigen, fordern Sie bitte ein individuelles Angebot an.

Dialog immer nur auf Anfrage!
Versicherte Leistungen » Beispiel: HDI
Dienstliche und gelegentlich außerdienstliche Tätigkeiten angestellter Chefärzte

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für

  • Erste-Hilfe-Leistungen
  • Behandlungen in Notfällen
  • Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis

Außerdem gelegentliche ärztliche Tätigkeiten für bis zu 50 Diensten / Tagen im Jahr:

» Kassenärztliche Bereitschaftsdienste / Notdienste
» Ambulante Praxisvertretungen
» Medizinische Gutachtertätigkeit
» Notarztdienste­ (nicht in Notfallambulanzen)
» Betreuung von Koronarsportgruppen
» Blutentnahmen
» Psychotherapien
» Impfungen / med. Reiseberatungen
» Behandlung mit Akupunktur / TCM
» Begleitung von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
» Einsätze bei Amateursport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
» Konservative Schiffsarzttätigkeiten (1)
» Rückholdienste -­ ärztliche Begleitung aus dem In- und Ausland (2)

(1) sofern das Schiff unter der Flagge eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Länder Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz fährt.

(2) Der Start- u. Endpunkt der Begleitung bei Krankentransporten­ / Flügen muss in Deutschland liegen.

Ausgenommen sind Ansprüche aus Schadenereignissen in den USA, US-Territorien und Kanada sowie Ansprüche, die vor Gerichten in den USA, US-Territorien und Kanada geltend gemacht werden.

Nicht mitversichert sind:

Operationen / minimal invasive Chirurgie

Umfang Versicherungsschutz

A1-1.2.1   Die Versicherung der dienstlichen Tätigkeit erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Nicht versichert ist eine verwaltende Tätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnisses. Mitversichert gilt eine Tätigkeit als Durchgangsarzt (D-Arzt) oder Heilbehandlungsarzt (H-Arzt).

A1-1.2.2   In Ergänzung zu Ziff. A1-4.1 umfasst die Leistungspflicht des Versicherers auch die Prüfung der Frage, ob zugunsten des Versicherungsnehmers ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch besteht und dessen Durchsetzung. Kein Versicherungsschutz besteht für Risiken, die in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger fallen.

Info: Die Berufshaftpflicht für den Chefarzt
Berufshaftpflicht Chefärzte - unverzichtbarer Versicherungsschutz
 
Fehler passieren trotz größter Sorgfalt und das mit steigendem finanziellem Risiko. Höhere Schmerzensgelder, der medizinische Fortschritt sowie steigende Pflege- und Therapiekosten treiben die Schadenaufwände in die Höhe.

Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat.
 
Wissen Sie, wie umfassend der Schutz durch Ihren Arbeitgeber ist – etwa, wenn es um grobe Fahrlässigkeit geht? Und wie sieht es nach Dienstschluss aus, wenn Sie vielleicht eine Praxisvertretung machen oder im Freundes- und Bekanntenkreis beraten? Sind Restrisiken abgesichert? Und wer stellt Sie von den Kosten eines Strafverfahrens frei?
 
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!
 
Je nachdem wo und wie Sie ärztlich tätig sind, stehen andere Fragen im Vordergrund, die Sie unbedingt klären sollten:
 
Tätig im Krankenhaus

  • Besteht Versicherungsschutz über den Arbeitgeber und wie ist dieser ausgestaltet? Ist zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
  • Stellt der Arbeitgeber Sie von Schadenersatzansprüchen grundsätzlich frei oder gilt für Freistellungs- und Regressansprüche das Arbeitsrecht?
  • Besteht für Sie ein Versicherungsschutz für Strafverfahren?
  • Gibt es bei Ihnen Versicherungsbedarf für Privatliquidationen oder außerdienstliche Tätigkeiten?
       
Tipp: Schließen Sie mögliche Versicherungslücken selbst

Tätig in einer Praxis oder in einem MVZ

  • Bestehen Individualvereinbarungen zur Haftung im Anstellungsvertrag?
  • Ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht in der MVZ-Versicherung eingeschlossen?
  • Besteht eine Regressgefahr?
  • Wie hat der Arbeitgeber das Haftungsrisiko konkret abgesichert?      

Tipp: Klären Sie Ihr persönliches Haftungspotenzial und Ihren Versicherungsbedarf
 
Ärztlich tätig über das Dienstverhältnis hinaus
 
Auch außerhalb des Dienstverhältnisses besteht eine Haftung für ärztliche Tätigkeiten. Dieses sogenannte Restrisiko erstreckt sich unter anderem auf
 
  • Ärztliche Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis
  • Notarztdienste und andere ärztliche Nebentätigkeiten
  • Praxisvertretungen

Tipp: Sichern Sie Restrisiken ab!

Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Arzthaftpflicht Chefarzt

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Chefärzte?


Die Berufshaftpflichtversicherung für Chefärzte / Ärzte im Krankenhaus bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den angestellten Chefarzt ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet abgestimmt.

Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit. Bei Klinikärzten erfolgt die Tarifierung in Abhängigkeit von der dienstlichen Stellung als Chefarzt, Oberarzt oder Assistenzarzt. Angestellte Ärzte / Fachärzte / Weiterbildungsassistenten in freien Praxen sind ebenfalls einzeln versicherbar.

Wichtig ist eine eigene Absicherung, damit Schäden von Chefärzten gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abgedeckt sind.

Berufshaftpflichtversicherung Chefärzte

Vergleich Kosten / Leistung
Berufshaftpflicht Chefärzte

Berufhaftpflicht für Chefärzte
Ärzte im Krankenhaus

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