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Haftpflicht für Notärzte
ab € 124,95 p.a. » Deckung € 5 Mio.
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außerdem mitversichert:
- Notfallbehandlung und Erste Hilfe
- Sonntags- u. Notfalldienst
- Notarztdienste / KV-Dienste
- Arzt auf Veranstaltungen
Versicherungsbedingungen:



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Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Notärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Notärzte bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den Notarzt ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Notfallmedizin abgestimmt.
Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit.
Da es sich bei der Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte um eine Pflichtversicherung zur Erlangung der Zulassung handelt, gibt es keine allzu großen Unterschiede bei den versicherten Leistungen. Die Standarddeckungssumme für eine Ärzteversicherung beträgt derzeit € 5 Mio. pauschal. Eine Erhöhung auf € 7,5 Mio. wird angeboten.
Berufshaftpflichtversicherung für Notärzte
