Berufshaftpflicht » ärztliche Nebenjobs

Haftpflicht für ärztliche Nebenjobs
Bis 15 Dienste / Tage pro Monat (nur nebenberuflich)
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außerdem mitversichert:
- Notfallbehandlung und Erste Hilfe
- Sonntags- u. Notfalldienst
- Notarztdienste / KV-Dienste
- Arzt auf Veranstaltungen
Versicherungsbedingungen:

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Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für ärztliche Nebenjobs?
Die Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche Nebenjobs bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotentiel für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.
Haftpflicht für ärztliche Nebentätigkeiten
