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Berufshaftpflicht für freie Neurochirurgen

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Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Neurochirurgen?


Die Berufshaftpflichtversicherung für Neurochirurgen bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner  gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert.

Die versicherten Gefahren innerhalb dieser Risikoarten richten sich dabei nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. Für den Neurochirurg ist der Versicherungsumfang auf die berufstypischen Tätigkeiten in seinem Fachgebiet Neurochirurgie abgestimmt.

Unterschieden wird zwischen rein ambulanter Tätigkeit, ambulant operativer Tätigkeit oder ambulanter und stationärer Tätigkeit.

Da es sich bei der Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte um eine Pflichtversicherung zur Erlangung der Zulassung handelt, gibt es keine allzu großen Unterschiede bei den versicherten Leistungen. Die Standarddeckungssumme für eine Ärzteversicherung beträgt derzeit € 5 Mio. pauschal. Eine Erhöhung auf € 7,5 Mio. wird angeboten.

Berufshaftpflichtversicherung für Neurochirurgen

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