Berufshaftpflicht → Ärztliche Gutachter - Arzthaftpflicht

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SONSTIGE RISIKEN
Berufshaftpflicht Ärzte
Ärztliche Gutachter
Berufshaftpflicht Färztliche Gutachter Vergleich

Gutachter

Beitrag ab € 89,25
Hier sind die besten Tarife
Berufshaftpflicht Ärzte
« Weitere Risiken »
Mitversichert sind
 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■  Grobe Fahrlässigkeit
■  Unbegrenzte Nachhaftung
■  Ärztliches Restrisiko
 Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe
Beitragsvergleich
Medizinische Gutachten
Gültig für alle Ärzte
Anzahl p.a.
€ 5 Mio
Versicherer
36
89,25

75
154,70
Berufshaftpflicht HDI
180
181,59
Berufshaftpflicht Alte Leipziger
unbegrenzt
297,50
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Was versichert die Berufshaftpflicht für Gutachter?
Die Berufshaftpflicht für ärztliche Gutachter versichert die freiberufliche Tätigkeit aus der Erstellung medizinischer Patientengutachten für Gerichte, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger, etc., einschließlich einer gelegentlich ambulant konservativen Tätigkeit.

Nicht unter dieser Position zu tarifieren sind Ärzte, die eine Begutachtung von Patienten mit Operationsempfehlung abgeben. Hier ist die → Tarifierung für die operative Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet anzuwenden.
Versichert sind

 Ärztliche Gutachten

sowie bei allen Versicherern
 Ärztlicher Freundschaftsdienst in Verwandten- und Bekanntenkreisen
■  Behandlungen in Notfällen
■  Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen

Leistungen als Alleinstellungsmerkmal sind blau hervorgehoben

Dialog - bis 3 Dienste im Monat:
1. Not-, Sonntags- und KV-Dienste
2. Notarztarztwagenfahrten
3. Gutachten
5. Blutalkoholdienste
6. Arzt auf Veranstaltungen
8. Begleitung von Intensivpatienten
18. Konsilartätigkeiten (reine Beratung)

HDI - bis 75 Dienste im Jahr:
1. Kassen-/privatärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
2. Notarztdienste – nicht in Notfallambulanzen in Krankenhäusern
3. Medizinische Gutachtertätigkeiten
4. Betreuung von Reha-Sportgruppen
5. Blutentnahmen
6. Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen
7. Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen
8. Rückholdienste/ärztliche Begleitung von (Intensiv-) Patienten bei Flügen/Krankentransporten weltweit - nur bei Start- und/oder Endpunkt in Deutschland.
9. Schiffsarzttätigkeit - nur konservative Behandlungen
10. Psychotherapien
11. Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
12. Beratungen anderer Ärzte
13. Leichenschauen
14. Hafttauglichkeits-Untersuchungen
15. Ambulante Praxisvertretungen
16. Unendgeldliche Behandlung von Geflüchteten / Asylsuchenden / Wohnungslosen

Alte Leipziger - bis 15 Dienste im Monat:
1. Sonntagsdienst und Notfalldienst / kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
2. Notärztliche Tätigkeit (nicht als leitender Notarzt)
3. Gutachtertätigkeit
4. Betreuung von Koronarsportgruppen
4.1. Betreuung von Hobby-Sportvereinen / Fitnessstudios
5. Vornahme von Blutentnahmen für die Polizei
6. Als auf Veranstaltungen tätiger Arzt
7. Impfungen inklusive medizinischer Reiseberatung
8. Begleitung von Intensivpatienten in Deutschland und Nachbarstaaten
8.1. Rückholdienste aus dem Inland und EU - bis 4 Dienste im Monat
9. Schiffsarzttätigkeit – ambulant-konservativ – bis 8 Wochen im Jahr (nur bei Flagge unter EU-Mitgliedsstaat)
17. Dozenten-, Lehr- und Referenten- Tätigkeit
Informationen
Welche Risiken sind versichert?
Wir melden uns zum vereinbarten Termin
Ihr Ansprechpartner
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Ludwig Kraft
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Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme
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Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten und Leistung

Berufshaftpflicht ärztliche Gutachter

Welche Versicherung benötigt ein Gutachter?

Eine Berufshaftpflicht für ärztliche Gutachter ist in vielen Fällen unerlässlich, um sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen. Bei Arzthaftpflicht 2024 bieten wir Ihnen günstige Tarife ab nur 89,25 € pro Jahr. Mit unserem praktischen Online-Rechner können Sie die verschiedenen Angebote vergleichen und die passende Versicherung für Ihre Bedürfnisse finden. Warum also zögern? Sichern Sie sich noch heute ab und gehen Sie mit einem ruhigen Gewissen Ihrer wichtigen Arbeit als Notarzt oder im Notarztdienst nach.

Tarife gibt es je nach zeitlichem Umfang und Ausprägung der Tätigkeit für hauptberufliche und nebenberufliche Gutachter.

Wer benötigt eine
eigene Berufshaftpflicht?


a) Wird ein Gutachten im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit eines Arztes erstattet, gehört diese Gutachtenerstattung also kraft seines Dienstvertrages zu seinen ärztlichen Aufgaben, so ist er auch über die Haftpflichtversicherung seines Dienstherrn/Arbeitgebers abgesichert. Eine solche dienstliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Gutachtenauftrag, auch seitens eines Gerichtes, an den Arbeitgeber herangetragen wird und dieser dann den Auftrag an einen einzelnen Arzt delegiert.

b) Werden die Gutachten jedoch außerhalb des Bereiches der Dienstaufgaben erstattet, also Privatgutachten im eigentlichen Sinne und direkte Gutachtenaufträge eines Gerichtes, so greift dieser Versicherungsschutz nicht. Für solche Fälle ist es erforderlich, eine entsprechende zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bei dieser Gelegenheit sei ergänzend auf die Möglichkeit hingewiesen, sich gegen den Regress des jeweiligen Dienstherrn beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung zu versichern. Grundsätzlich ist es möglich, dass der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr bei einem Arzt Regress nimmt, wenn dieser einen Behandlungsfehler bei mittlerer oder grober Fahrlässigkeit begangen hat und insoweit Zahlungspflichten auf den Arbeitgeber zukommen. Gegen diesen Regress kann eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Gutachter bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Zusätzlich versichert sind Gefahren und Risiken im Privat- und Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotenzial für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.

Günstige Berufshaftpflicht
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