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Berufshaftpflicht

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Informationen

> Prüfung, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang

> Zahlung einer zu leistenden Entschädigung bei begründeten und berechtigten Ansprüchen

> Abwehr gegen Sie unbegründet gestellter Ansprüche, auch bei grober Fahrlässigkeit

> Übernahme der Kosten für die Schadenabwicklung und auch für die Rechtsverteidigung

Die Berufsgruppe der Ärzte ist offensichtlich einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Während Fehler anderer Berufsgruppen meist „nur“ das Bankkonto belasten, können medizinische Fehler lebensgefährlich sein. Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht, so ist er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Alle Ärzte sind demnach gut beraten, wenn sie eine Berufshaftpflicht für Ärzte abschließen. Angestellte Ärzte, die über Ihren Arbeitgeber für Ihre dienstliche Tätigkeit versichert sind, haben ein zusätzlich zu versicherndes Risiko in der Freizeit (ärztliches Restrisiko), oder aber bei der Ausübung von nebenberuflichen Tätigkeiten (wie z.B. KV-Dienste).

Nach der Bundesordnung der Landesärztekammer sind Ärzte verpflichtet eine entsprechende Absicherung zu treffen. Für die Approbation oder eine vertragsärztliche Zulassung ist die Berufshaftpflicht zunächst keine Voraussetzung. Praktiziert der Arzt jedoch ohne Berufshaftpflichtversicherung, wird die Approbationsbehörde im Schadensfall berufsrechtliche Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen gegen den Mediziner verhängen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der speziellen Tätigkeit des Mediziners. So müssen Frauenärzte mit Geburtshilfe mit wesentlich höheren Jahresbeiträgen rechnen als ein nicht operierender Allgemeinmediziner. In unserem Online-Rechner können Sie für Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner den für Sie günstigsten Versicherungsschutz ermitteln.

Irrtümlich ein falsches Medikament verschrieben oder das Skalpell zu tief angesetzt – diese und ähnliche Fehler können sogar den besten Ärzten unterlaufen. Das Problem: Bereits kleine Unachtsamkeiten und Versehen führen für Patienten manchmal zu schweren und langwierigen gesundheitlichen Konsequenzen. Das hat ebenfalls Folgen für Sie als behandelnder Mediziner.

Kommt es zu einem Missgeschick, stehen rasch nicht nur um finanzielle und juristische, sondern auch existenzielle Fragen im Raum. Dafür sorgen beispielsweise Streitwerte, die oft im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen. Die von uns angebotenen Versicherer unterstützt Sie mit speziellen Versicherungskonzepten für das jeweilige Fachgebiet.

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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Ausbildung

Wenn du Arzt in Ausbildung bist, ist es wichtig, eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben, um dich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen. Mit unserem Online-Rechner kannst du ganz einfach verschiedene Angebote vergleichen und das passende Versicherungspaket für deine Bedürfnisse als Medizinstudent, Weiterbildungsassistent oder Arzt in Facharztausbildung finden. Schütze dich und deine Karriere mit der richtigen Berufshaftpflichtversicherung!

Ihr Beruf ist einerseits sehr verantwortungsvoll, birgt andererseits aber hohe Risiken
Deshalb ist es umso wichtiger, sich entsprechend abzusichern. Wir bieten allen Ärzten für die Ausübung einer gelegentliche ärztlichen Nebentätigkeit einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes sowie auf Art und zeitlichem Umfang der Tätigkeit zugeschnitten ist. So können Sie Ihre Existenz auf ein sicheres Fundament stellen.

Wie in jedem anderen Berufsfeld kann auch bei der ärztlichen Tätigkeit nie ganz ausgeschlossen werden, dass einem Menschen Fehler unterlaufen. Ist so ein Fall eingetreten, muss der Arzt dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Bei dem Berufsstand des Arztes gibt es Besonderheiten: Ärzte sind beinahe immer im Dienst. Eine über die normalen Beschäftigungen hinausgehende Verpflichtung führt dazu, dass Ärzte Erste Hilfe leisten, Nachbarschaftshilfe stattfindet und selbst reine Freundschaftsdienste dazu führen können, dass sie im Fokus von Ansprüchen stehen. Gibt es Probleme, werden all diese Fälle immer Sache einer Berufshaftpflichtversicherung, die natürlich entsprechende Deckung bietet. Hinzu kommen auch noch die freiberuflichen Nebentätigkeiten als Gutachter oder Konsiliararzt.

Ärzte in Ausbildung

Benötigt jeder Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Wichtig auch für Ärzte in Ausbildung / Weiterbildung
Generell ist eine risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung für jeden approbierten Arzt sinnvoll und für ärztliche Nebentätigkeiten ein Muss. Der Arzt haftet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung seiner freiberuflichen Tätigkeit dem Patienten gegenüber. Dabei haftet er für Schäden durch eigenes Verschulden und ist auch bei grober Fahrlässigkeit versichert.

Berufshaftpflicht - Vergleich für Ärzte

Der Versicherungsschutz für Ärzte besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis einen Personen-, Sach- oder einen Vermögensschaden zur Folge hat. Versichert ist neben der Zahlung einer eventuellen Schadenersatzleistung auch die Kosten der Schadenprüfung und Abwehr. Nach Prüfung durch den Versicherer wird dem Versicherten bei einer Klage auch die Kosten für einen Rechtsbeistand  sowie der Gerichtskosten erstattet.

Versicherungsschutz innerhalb von 24 Stunden per vorläufiger Deckung

Berufshaftpflicht → Ärzte in Ausbildung

Vergleich Kosten / Leistung
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