Berufshaftpflicht » Praxisvertretungen
SONSTIGE RISIKEN

Berufshaftpflicht
Praxisvertretungen
Beitrag ab € 144,23
bis 66 Tage im Jahr | |||
Deckung in € | 5 Mio. | ||
Gültig für alle Fachgebiete - nur für angestellte Ärzte - ambulante konservative Tätigkeit | |||
![]() | 144,23 |
für längere Vertretungen
für ambulant operative Vertretungen
für freiberuflich / honorarärztlich tätige Ärzte
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Leistungsvergleich
außerdem mitversichert sind:

- Erste Hilfe / Notfallbehandlungen
- Sonntags- u. Notfalldienst
- und weitere gelegentliche Tätigkeiten
Arzthaftpflicht - Berufshaftpflicht - Vergleich von Kosten / Leistung
Berufshaftpflicht Praxisvertretung
Die Übernahme einer Praxisvertretung ist in der Regel nur eine vorübergehende Tätigkeit.
Wer sich auf die Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers verlässt, sollte dessen Versicherungsvertrag genau prüfen.
Zumeist ist die vorübergehende Vertretung nicht durch den Praxisinhaber mitversichert und so ist die eigene Berufshaftpflicht Praxisvertretung unbedingt erforderlich.
Der Vertreter erhält durch seine Berufshaftpflicht Praxisvertretung außerdem einen passiven Rechtsschutz. Kommt es also zu einem Schadenfall während der Vertretungszeit, für den der Geschädigte den Versicherten in Anspruch nehmen will, gewährleistet die Berufshaftpflicht die Kostenübernahme der juristischen Vertretung im Rechtsstreit. Abhängig vom Tarif besteht zudem meist ein erweiterter Strafrechtsschutz bei behördlichen Ermittlungsverfahren.
Abgrenzung und Umfang
Mitversicherung von Praxisvertretungen
Der Umfang der mitversicherten Praxisvertretungen hängt vom jeweiligen versicherten Risiko bzw. der gewählten Tarifvariante ab, sodass eine generelle Aussage hierzu nicht möglich ist.
Bei den niedergelassenen Ärzten z. B. sind Praxisvertreutngen mengenmäßig nicht begrenzt und prämienfrei mitversichert.
Bei der von den angestellten Fachärzten oft gewählten Tarifvariante „nur gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit“ sind unter anderem gelegentliche Praxisvertretungen prämienfrei mitversichert; unter „gelegentlich“ verstehen wir bis zu drei Dienste im Monat.
Der Tarif "gelegentliche ärztliche Nebentätigkeiten" bietet keinen Schutz für die Praxisvertretung.
Das sogenannte „Ärztliche Restrisiko“ umfasst ebenso keine Praxisvertretungen, sondern nur Erste-Hilfe-Leistungen bei Notfällen/Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Ein spezieller Tarif für Praxisvertretungen versichert den Praxisvertreter wahlweise für bis 22 Tagen, 30 Tagen, 3 Monaten im Jahr, alternativ bis zu 6 Monaten.
Haftpflicht für Praxisvertretungen
Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Praxisvertretungen?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Praxisvertretungen bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Außerdem sind gelegentliche außerdienstliche ärztliche Tätigkeiten mitversichert.
Da ein Haftungspotentiel für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.
Berufshaftpflicht: Praxisvertretung
Vergleich Kosten / Leistung
