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Berufshaftpflicht für Praxisvertretungen
Infos für Praxisvertreter
Als Praxisvertreter, und sei es auch nur kurzfristig, ist es wichtig, auch für Praxisvertretungen den richtigen Versicherungsschutz zu haben. Mit unserer Berufshaftpflicht ab €137,45 können Sie sich beruhigt um Ihre Vertretungen kümmern. Nutzen Sie unseren Online-Rechner für einen Vergleich und finden Sie günstige Tarife für Ihre Arzthaftpflicht. Schützen Sie sich und Ihre Tätigkeit bei der Vertretung von Kollegen umfassend im Jahr 2025.
Die Übernahme einer Praxisvertretung ist in der Regel nur eine vorübergehende Tätigkeit. Wer sich auf die Absicherung durch die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers verlässt, sollte dessen Versicherungsvertrag genau prüfen. Zumeist ist die vorübergehende Vertretung nicht durch den Praxisinhaber mitversichert und so ist die eigene Berufshaftpflicht Praxisvertretung unbedingt erforderlich.
Der Vertreter erhält durch seine Berufshaftpflicht Praxisvertretung außerdem einen passiven Rechtsschutz. Kommt es also zu einem Schadenfall während der Vertretungszeit, für den der Geschädigte den Versicherten in Anspruch nehmen will, gewährleistet die Berufshaftpflicht die Kostenübernahme der juristischen Vertretung im Rechtsstreit. Abhängig vom Tarif besteht zudem meist ein erweiterter Strafrechtsschutz bei behördlichen Ermittlungsverfahren.
Abgrenzung und Umfang
Mitversicherung von Praxisvertretungen
Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Anzahl Tage Ihrer Praxisvertretungen im Versicherungsjahr. Jeder Versicherer bietet hier unterschiedliche Höchstgrenzen an, so dass die Tarifempfehlung je nach Bedarf unterschiedlich ist.
■ Niedergelassene Ärzte → Notdienste sind mengenmäßig nicht begrenzt und prämienfrei mitversichert.
■ Angestellte Fachärzten → Bei der oft gewählten Tarifvariante „nur gelegentliche außerdienstliche ambulante Tätigkeit“ sind unter anderem gelegentliche Not- und Sonntagsdienste prämienfrei mitversichert; unter „gelegentlich“ verstehen wir bis zu drei Dienste im Monat.
■ Gelegentliche ärztliche Nebentätigkeiten → Diese Tarife bieten Schutz für 36 oder 75 Tage / Dienste im Jahr, oder für denjenigen, der mehr benötigt, für bis zu 15 Tage / Dienste im Monat.
■ Freiberuflich ambulante Nebentätigkeit → verlangt die für Sie zuständige KV einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz ist dieser Tarif der Richtige. Ein Angebot hierzu können Sie im → jeweiligen Fachgebiet berechnen.
Das sogenannte „Ärztliche Restrisiko“ umfasst hingegen keine Notdienste, sondern nur Erste-Hilfe-Leistungen bei Notfällen/Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdienste im Verwandten- und Bekanntenkreis.
Vertretungen im Notdienst
Die zum Notdienst verpflichteten Ärzte können sich von einem anderen Arzt vertreten lassen, wobei im gebietsärztlichen Dienst eine Vertretung nur durch einen anderen Arzt der gleichen Gebietsbezeichnung erfolgen kann. Der Vertretene hat sich über die Qualifikation seines Vertreters zu vergewissern.
weitere Risiken