Info Ärztliches Restrisiko - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Berufshaftpflicht Ärztliches Restrisiko

Welche Risiken sind versichert?
Die Berufshaftpflicht für das ärztliche Restrisiko bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter außerhalb ihres Berufs führen können, abgesichert.
Die versicherten Gefahren sind Risiken im Privat- u. Freizeitbereich, insbesondere bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen sowie ärztliche Freundschaftsdiensten im Verwandten- u. Bekanntenkreis. Da hier ein Haftungspotenzial für jeden Arzt vorhanden ist, sollte sich jeder gegen diese Haftungsrisiken absichern, um nicht in einem Schadenfall mit seinem privaten Vermögen zu haften.
Fehler passieren trotz größter Sorgfalt und das mit steigendem finanziellem Risiko. Höhere Schmerzensgelder, der medizinische Fortschritt sowie steigende Pflege- und Therapiekosten treiben den Schadenaufwand in die Höhe. Deshalb sollte sich jeder Arzt mit dem Tarif für das ärztliche Risiko absichern. In Tarifen mit einem erweiterten Versicherungsschutz für niedergelassene, angestellte oder nebenberufliche tätige Ärzte ist das ärztliche Restrisiko inkludiert. Auch Ärzte im Ruhestand sollten weiterhin das ärztliche Restrisiko versichert haben.

Weitere Tätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses, wie zum Beispiel KV-Notdienste und andere ärztliche Nebentätigkeiten, können Sie mit diesen Tarifen absichern ...

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