Nachhaftung
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Nachhaftungsregelungen in der Ärzte-Haftpflichtversicherung
Stand: Basierend auf den vorliegenden Versicherungsbedingungen
1. Einleitung
Die Nachhaftung ist ein essenzieller Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schadenersatzansprüche ab, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages (z. B. durch Praxisaufgabe, Ruhestand oder Tod) gemeldet werden, deren Ursache (der Behandlungsfehler) jedoch noch während der aktiven Vertragslaufzeit gesetzt wurde. Da Haftungsansprüche oft erst Jahre später geltend gemacht werden, ist die Dauer dieser Absicherung entscheidend.
2. Übersichtstabelle der Versicherer
Versicherer
Dauer der Nachhaftung
Voraussetzungen
Einschränkungen / Besonderheiten
Allianz
30 Jahre
Vollständige Berufs-/Praxisaufgabe (nicht bei Rechtsformwechsel)
Begrenzt auf unverbrauchte Versicherungssumme des letzten Jahres.
Alte Leipziger
10 Jahre
Endgültige Aufgabe der Tätigkeit oder Tod
Gilt nicht für Umwelt- und Internethaftpflicht. Begrenzt auf unverbrauchte Summe,,,.
Dialog
Unbefristet*
Vollständige Beendigung der Tätigkeit oder Tod
*Unbefristet nur, wenn der Vertrag mind. 5 Jahre bestand. Sonst entspricht Nachhaftung der Vertragslaufzeit,.
DOMCURA
10 Jahre
Endgültige Aufgabe der Tätigkeit oder Tod
Gilt nicht für Umwelt- und Internethaftpflicht (hier oft nur 3 Jahre),,.
HDI
Unbefristet
Vollständige Beendigung der Tätigkeit oder Tod
Voraussetzung: Vorherige Versicherung bei HDI. Gilt im Umfang der bis zur Aufgabe bestehenden Bedingungen.
VKB
Unbefristet
Vollständige Berufsaufgabe, Tod oder Wegfall des Betriebs
Gilt im Umfang der zuletzt bestehenden Bedingungen. Umwelt oft auf 3 Jahre begrenzt,.
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3. Detailregelungen der Anbieter
Allianz
- Dauer: 30 Jahre ab Vertragsbeendigung.
- Bedingung: Der Vertrag muss allein wegen des vollständigen und dauerhaften Wegfalls des versicherten Risikos (z. B. Praxisaufgabe, Betriebsstilllegung) enden. Dies gilt nicht bei bloßer Änderung der Rechtsform.
- Leistungsumfang: Die Deckungssumme steht nur in Höhe des zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des letzten Jahres zur Verfügung.
Alte Leipziger (Tarife classic & comfort)
- Dauer: 10 Jahre ab Vertragsbeendigung,.
- Bedingung: Endgültige und vollständige Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers.
- Ausschlüsse: Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für das Umwelt-Haftpflichtrisiko sowie die Internet-Haftpflicht,.
- Leistungsumfang: Begrenzt auf den unverbrauchten Teil der Deckungssummen des letzten Versicherungsjahres.
Dialog
- Dauer: Grundsätzlich entspricht der Nachhaftungszeitraum der abgelaufenen Laufzeit des Vertrages. Ab einer Laufzeit von 5 Jahren ist die Nachhaftung zeitlich unbefristet,.
- Umwelt: Für die Umwelthaftpflichtversicherung besteht die Nachhaftung oft nicht automatisch oder abweichend.
- Bedingung: Der Versicherungsnehmer muss bis zum Zeitpunkt der Aufgabe bei der Dialog versichert gewesen sein.
DOMCURA
- Dauer: 10 Jahre für die Berufshaftpflicht. Für Umweltschäden gilt abweichend oft eine Frist von 3 Jahren,.
- Bedingung: Endgültige und vollständige Aufgabe der Tätigkeit oder Tod.
- Ausschlüsse: Die 10-Jahres-Frist gilt nicht für Umwelt- und Internethaftpflicht.
HDI
- Dauer: Zeitlich unbefristet.
- Bedingung: Vollständige Beendigung der versicherten ärztlichen Tätigkeit oder Tod. Voraussetzung ist, dass der Vertrag vor der Aufgabe bei der HDI bestand.
- Hinweis: Der HDI empfiehlt Ruheständlern dennoch, den Vertrag für gelegentliche Tätigkeiten (Restrisiko) fortzuführen, da die Nachhaftung keine neuen Tätigkeiten deckt.
Versicherungskammer Bayern (VKB)
- Dauer: Zeitlich unbefristet bei vollständiger Berufsaufgabe oder Tod.
- Umweltrisiken: Für Umweltschäden gilt abweichend eine Nachhaftung von 3 Jahren.
- Leistungsumfang: Es gelten die Bedingungen und Summen, die zum Zeitpunkt des Risikowegfalls bestanden.
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4. Wichtige Abgrenzung: Nachhaftung vs. Ruhestandsversicherung
Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen Schäden aus der Vergangenheit und neuen Tätigkeiten im Ruhestand:
- Nachhaftung: Deckt Schäden, deren Ursache (z. B. eine OP) in der aktiven Zeit lag, die aber erst im Ruhestand gemeldet werden.
- Ruhestandsversicherung (Restrisiko): Deckt Schäden aus Tätigkeiten, die Sie während des Ruhestands ausüben (z. B. Freundschaftsdienste, Notfälle, gelegentliche Vertretungen).
Hinweis: Die Nachhaftung deckt keine neuen Behandlungen im Ruhestand ab. Wer weiterhin gelegentlich ärztlich tätig ist, benötigt eine aktive Ruhestandsversicherung.