Berufshaftpflicht → Assistenzärzte in Ausbildung - Arzthaftpflicht 2025

Berufshaftpflicht Ärzte

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Berufshaftpflicht Ärzte
in Ausbildung / Weiterbildung
Berufshaftpflicht Arzt Weiterbildung Vergleich

Assistenzärzte in Ausbildung

Beitrag ab € 69,02
* Inklusive Privathaftpflichtversicherung
Top-Angebot
Ärzte in Ausbildung
für alle Fachgebiete
Beitrag
Versicherer
*
€ 69,02
Berufshaftpflicht Arzt in Ausbildung HDI

€ 83,30

Gültig für die 1. Facharztausbildung
* inklusive Privathaftpflicht (PHV)
weitere Risiken
Mitversichert sind
 Erweiterter Straf-Rechtsschutz
■  Grobe Fahrlässigkeit
■  Unbegrenzte Nachhaftung
■  Ärztliches Restrisiko
 Gelegentliche außerdienstliche
Tätigkeiten → Umfang siehe ▼
 FAQ:

Die Daten werden per SSL verschlüsselt übertragen!
Für Assistenzärzte in Ausbildung ist es wichtig, sich um den richtigen Versicherungsschutz zu kümmern. Mit unserer Berufshaftpflicht für Ärzte in Ausbildung kannst du dich beruhigt auf deine Karriere konzentrieren. Unser günstiger Beitrag von nur € 69,02 im Jahr sorgt dafür, dass du optimal abgesichert bist. Vergleiche jetzt unsere Tarife und finde die passende Arzthaftpflicht für dich!
Ärzte in Ausbildung
Versichert sind
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der ärztlichen Tätigkeit als angestellter oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden. Gültig bis zur 1. Facharztanerkennung.
  1. Privathaftpflicht: Familien-Tarif mit Deckung € 50 Mio.
  2. Gelegentliche Tätigkeiten - außerdienstlich freiberuflich ambulant
an bis zu 75 Tagen/Diensten im Jahr
 Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen
 Behandlungen in Notfällen
 Freundschaftsdienste im Verwandten- und  Bekanntenkreis
 Betreuung von Koronarsportgruppen
 Blutentnahmen
 Psychotherapien
 Impfungen inkl. medizinischer  Reiseberatungen
 Behandlung mit Akupunktur / traditionell chinesischer Medizin (TCM)
 Medizinische Gutachtertätigkeiten
 Kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste
 Notarztdienste – keine Dienste in Notfallambulanzen
 Begleitungen von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands
 Einsätze bei Sport-, Musik- und  Kulturveranstaltungen
 Leichenschauen
 Hafttauglichkeitsuntersuchungen
 Schiffsarzttätigkeit (nur konservative Behandlungen)
 Rückholdienste aus dem In- und Ausland
■  Ambulante Praxisvertretungen

Berufshaftpflicht für Ärzte in Ausbildung

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