Informationen → Zulassung niedergelassener Ärzte - Arzthaftpflicht 2025

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ARZTHAFTPFLICHT
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Zulassung niedergelassener für Ärzte in Deutschland

Die Zulassung als niedergelassener Arzt ist ein komplexer Prozess, der eine Reihe von formalen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Sie ermöglicht es Ärzten, in eigener Praxis tätig zu werden und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.

Was ist eine Zulassung?

Die Zulassung ist ein Verwaltungsakt, der Ihnen das Recht gibt, an der ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teilzunehmen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Ohne Zulassung können Sie zwar als Arzt tätig sein, jedoch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Voraussetzungen für die Zulassung

Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation: Sie müssen über eine gültige Approbation als Arzt verfügen.
  • Facharztanerkennung: In vielen Fällen ist eine Facharztanerkennung erforderlich.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben.
  • Praxisräume: Die Praxisräume müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Ausstattung: Die Praxis muss über die notwendige medizinische Ausstattung verfügen.

Der Zulassungsantrag

Der Zulassungsantrag ist bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu stellen. In der Regel ist dies die KV, in deren Bezirk Sie Ihre Praxis eröffnen möchten. Der Antrag umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Akkreditierung nach § 105 SGB V
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Praxisräume
  • Grundriss der Praxisräume
  • Nachweis über die medizinische Ausstattung

Das Zulassungsverfahren

Das Zulassungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die KV prüft zunächst, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird geprüft, ob ein Bedarf an Ärzten in dem jeweiligen Gebiet besteht. In Gebieten mit einem ausreichenden Angebot an Ärzten kann es zu Zulassungsbeschränkungen kommen.
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen dienen dazu, eine Überversorgung in bestimmten Gebieten zu vermeiden und eine gerechte Verteilung der Ärzte zu gewährleisten. Sie können sich in Form von sogenannten Zulassungsquoten äußern.

Besonderheiten bei der Niederlassung
  • Gemeinschaftspraxis: Mehrere Ärzte können sich in einer Gemeinschaftspraxis niederlassen.
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ): MVZ sind Einrichtungen, in denen Ärzte ambulante ärztliche Leistungen erbringen.
  • Belegarzt: Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der in einem Krankenhaus tätig ist.

Unterstützung bei der Niederlassung

Bei der Niederlassung stehen Ihnen verschiedene Institutionen zur Seite, wie zum Beispiel:
  • Kassenärztliche Vereinigung (KV): Die KV berät Sie bei allen Fragen rund um die Niederlassung.
  • Ärztekammer: Die Ärztekammer informiert Sie über berufsrechtliche Fragen.
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