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ARZTHAFTPFLICHT
Alle Informationen auf einen Blick
Zulassung für Ärzte in Deutschland
Was bedeutet Erstzulassung?
Die Erstzulassung, auch Approbation genannt, ist die offizielle staatliche Anerkennung, die ein Arzt benötigt, um in Deutschland ärztlich tätig zu sein. Sie bescheinigt, dass der Arzt eine dem deutschen System entsprechende medizinische Ausbildung absolviert hat und die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Voraussetzungen für die Erstzulassung
- Abgeschlossenes Medizinstudium: Das Studium muss an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland absolviert worden sein.
- Äquivalenzprüfung: Wenn das Studium im Ausland absolviert wurde, muss die Gleichwertigkeit zum deutschen Medizinstudium festgestellt werden.
- Approbationsordnung: Die genaue Vorgehensweise und die erforderlichen Unterlagen sind in der jeweiligen Landes-Approbationsordnung geregelt.
Der Ablauf der Erstzulassung
- Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Landesärztekammer.
- Prüfung der Unterlagen: Die Kammer prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind.
- Äquivalenzprüfung (falls erforderlich): Bei ausländischen Abschlüssen wird eine Äquivalenzprüfung durchgeführt.
- Praktische Tätigkeit: In manchen Fällen ist eine praktische Tätigkeit in Deutschland erforderlich.
- Erteilung der Approbation: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Approbation erteilt.
Was beinhaltet die Approbation?
Die Approbation berechtigt den Arzt zur selbstständigen Berufsausübung in Deutschland. Sie ist Voraussetzung für:
- Niederlassung: Eröffnung einer eigenen Arztpraxis
- Anstellung: Arbeit in Krankenhäusern, Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen
Welche Dokumente werden benötigt?
- Lebenslauf
- Zeugnisse aller abgeschlossenen Studienabschnitte
- Nachweis über die Approbation oder den entsprechenden Abschluss im Heimatland
- Sprachnachweis (in der Regel B2-Niveau)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitliche Eignung
Wichtige Hinweise:
- Dauer des Verfahrens: Die Dauer des Verfahrens kann je nach Landesärztekammer und individuellen Umständen variieren.
- Kosten: Es fallen Gebühren für die Antragstellung und die Prüfungen an.
- Weiterbildung: Nach der Approbation ist in der Regel eine Weiterbildung zum Facharzt erforderlich.