Praxisausfallversicherung: Warum Ärzte sie dringend brauchen
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Praxisausfallversicherung
Für Ärzte und Behandler unverzichtbar
Ein plötzlicher Ausfall der eigenen Praxis ist der Albtraum jedes niedergelassenen Arztes. Ob durch einen Wasserrohrbruch, einen Brand, oder die eigene schwere Krankheit – wenn die Praxistüren geschlossen bleiben müssen, brechen die Einnahmen von heute auf morgen weg. Die laufenden Kosten hingegen bleiben bestehen.
Genau hier greift die Praxisausfallversicherung (auch Praxisunterbrechungsversicherung genannt). Sie schützt Sie als Praxisinhaber vor dem finanziellen Ruin und sichert den Fortbestand Ihrer Existenz.
Praxisausfallversicherung
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Warum sollte sich ein Arzt gegen Praxisausfall versichern?
Als niedergelassener Arzt tragen Sie eine enorme finanzielle Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Angestellten. Wenn der Praxisbetrieb stillsteht, gerät das finanzielle Gleichgewicht schnell ins Wanken. Hier sind die wichtigsten Gründe für eine Absicherung:
- Laufende Fixkosten: Miete, Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA), Leasingraten für teure medizinische Geräte und Versicherungsbeiträge müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn keine Patienten behandelt werden können.
- Schutz des Privatvermögens: Ohne Einnahmen müssen laufende Praxiskosten oft aus den privaten Rücklagen gedeckt werden. Eine gute Versicherung schützt Ihr privates Erspartes.
- Planungssicherheit: Sie können sich in Ruhe auf Ihre Genesung oder den Wiederaufbau der Praxisräume konzentrieren, ohne von Existenzängsten geplagt zu werden.
- Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Übernahme von provisorischen Maßnahmen (z. B. Anmietung von Ausweichräumen) können Sie den Betrieb schneller wieder aufnehmen und verlieren keine Patienten an Konkurrenten.
Die wichtigsten Leistungsinhalte im Überblick
Eine leistungsstarke Praxisausfallversicherung setzt sich in der Regel aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die je nach individuellem Risiko angepasst werden können. Die Kernleistungen umfassen:
- Erstattung der fortlaufenden Fixkosten: Übernahme von Miete, Personalgehältern, Zinsen, Leasingraten und Abschreibungen.
- Ersatz des entgangenen Gewinns: Die Versicherung zahlt den kalkulierten Betriebsgewinn, den Sie in der Zeit des Ausfalls erwirtschaftet hätten.
- Schutz bei Krankheit und Unfall: Absicherung bei persönlichem Arbeitsausfall des Praxisinhabers (oft mit einer wählbaren Karenzzeit).
- Schutz bei Sachschäden: Leistung bei Praxisausfall durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.
- Quarantäne-Schutz (Infektionsschutzgesetz): Übernahme der Kosten, wenn die Praxis aufgrund behördlicher Anordnung (z. B. durch das Gesundheitsamt) wegen einer meldepflichtigen Krankheit geschlossen werden muss.
- Kosten für Schadenminderung: Erstattung von Mehrkosten, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten (z. B. Anmietung temporärer Container, Schichtbetrieb oder Express-Reparaturen).
Typische Schadenbeispiele aus dem Praxisalltag
Um zu verdeutlichen, wie existenziell diese Absicherung ist, zeigen die folgenden drei Beispiele typische Risiken für medizinische Praxen:
1. Der krankheitsbedingte Ausfall (Unfallverletzung)
Ein niedergelassener Chirurg stürzt beim Skifahren im Winterurlaub schwer und zieht sich einen komplizierten Bruch der rechten Hand zu. Er fällt für volle acht Wochen aus. Da er als Einzelkämpfer der alleinige Umsatzträger der Praxis ist, sinken die Einnahmen auf null.
- Die Lösung: Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (z. B. 14 Tage) die laufenden Fixkosten wie Miete und MFA-Gehälter sowie den entgangenen Gewinn für die restlichen sechs Wochen.
2. Der Sachschaden (Leitungswasser)
Am Wochenende platzt unbemerkt ein Heizungsrohr im Obergeschoss des Praxisgebäudes. Das Wasser durchweicht die Decke und flutet die Praxisräume. Die teure Ultraschall- und Röntgentechnik wird beschädigt, die Böden müssen komplett herausgerissen und getrocknet werden. Die Praxis bleibt für vier Wochen unbenutzbar.
- Die Lösung: Die Inhaltsversicherung zahlt zwar den reinen Sachschaden an den Geräten, aber die Praxisausfallversicherung fängt den kompletten wirtschaftlichen Verlust in diesen vier Wochen auf, bis die Räume wieder bezugsfertig sind.
3. Die behördliche Schließung (Quarantäne)
In einer großen Zahnarztpraxis tritt bei einem Mitarbeiter ein hochgradig ansteckender, meldepflichtiger Erreger auf. Das Gesundheitsamt schließt die gesamte Praxis vorsorglich für zehn Tage und ordnet eine umfangreiche Spezialdesinfektion an.
- Die Lösung: Da das Infektionsschutzrisiko mitversichert ist, erstattet die Praxisausfallversicherung den Ertragsausfall für die Dauer der behördlichen Schließung, sodass die Gehälter des restlichen Teams problemlos weitergezahlt werden können.
Checkliste: Darauf sollten Sie bei der Wahl des richtigen Tarifs achten
Die Angebote für Praxisausfallversicherungen unterscheiden sich auf dem Markt teils erheblich. Um im Ernstfall nicht unterversichert zu sein oder auf ungedeckten Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie bei der Tarifwahl auf folgende Punkte achten:
1. Die richtige Deckungssumme (Versicherungssumme):
Entspricht die Summe wirklich Ihren tatsächlichen fortlaufenden Fixkosten plus dem entgangenen Betriebsgewinn? Tipp: Lassen Sie die Summe am besten jährlich auf Basis Ihrer aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) anpassen.
2. Die passende Karenzzeit:
Ab welchem Tag des Ausfalls beginnt die Versicherung zu zahlen? Üblich sind Zeiträume zwischen 21 und 42 Tagen. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag – allerdings müssen Sie diese erste Zeit aus eigenen Rücklagen überbrücken können.
3. Eine ausreichende Haftzeit:
Wie lange zahlt der Versicherer maximal? Eine Haftzeit von 12 Monaten ist das absolute Minimum. Besser und sicherer sind 18 oder sogar 24 Monate, da etwa der Wiederaufbau nach einem Großbrand sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
4. Übernahme von Vertretungskosten:
Zahlt die Versicherung auch dann, wenn Sie die Praxis nicht schließen, sondern einen ärztlichen Vertreter (Honorararzt) engagieren, um den Betrieb aufrechtzuerhalten?
5. Quarantäne- und Infektionsschutz:
Ist die behördliche Praxisschließung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) explizit und ohne versteckte Abstriche im Vertrag eingeschlossen?
6. Klare Regelung bei Vorerkrankungen:
Achten Sie bei der Absicherung gegen Krankheit und Unfall genau auf die Gesundheitsfragen. Sind bestimmte Vorerkrankungen oder psychische Leiden (wie Burnout) ausgeschlossen?
Entspricht die Summe wirklich Ihren tatsächlichen fortlaufenden Fixkosten plus dem entgangenen Betriebsgewinn? Tipp: Lassen Sie die Summe am besten jährlich auf Basis Ihrer aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) anpassen.
2. Die passende Karenzzeit:
Ab welchem Tag des Ausfalls beginnt die Versicherung zu zahlen? Üblich sind Zeiträume zwischen 21 und 42 Tagen. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag – allerdings müssen Sie diese erste Zeit aus eigenen Rücklagen überbrücken können.
3. Eine ausreichende Haftzeit:
Wie lange zahlt der Versicherer maximal? Eine Haftzeit von 12 Monaten ist das absolute Minimum. Besser und sicherer sind 18 oder sogar 24 Monate, da etwa der Wiederaufbau nach einem Großbrand sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
4. Übernahme von Vertretungskosten:
Zahlt die Versicherung auch dann, wenn Sie die Praxis nicht schließen, sondern einen ärztlichen Vertreter (Honorararzt) engagieren, um den Betrieb aufrechtzuerhalten?
5. Quarantäne- und Infektionsschutz:
Ist die behördliche Praxisschließung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) explizit und ohne versteckte Abstriche im Vertrag eingeschlossen?
6. Klare Regelung bei Vorerkrankungen:
Achten Sie bei der Absicherung gegen Krankheit und Unfall genau auf die Gesundheitsfragen. Sind bestimmte Vorerkrankungen oder psychische Leiden (wie Burnout) ausgeschlossen?